Termine 2019

04.05.2019

Teilnahmebedingungen

Moto Gab`s Endurotraining oder Reise (nachstehend Training oder Veranstaltung genannt)

1.

Die Teilnahme an dem von der Firma Moto Gab`s Training und Reisen, nachstehend Moto Gab`s genannt, veranstalteten Trainings und Reisen erfolgt zu den nachfolgenden Bedingungen.

2.

Der Anmelder ist an die umseitige Anmeldung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gebunden (§§145,147 BGB).

Der Teilnahmevertrag kommt durch die schriftliche Teilnahmebestätigung (oder Rechnung) durch Moto Gab`s zustande.

Der Anmelder kann verlangen, dass statt seiner bzw. dem in der Anmeldung angegebenen Teilnehmer ein Dritter an dem Training teilnimmt, es sei denn, der vom Anmelder benannte Dritte erfüllt nicht die in Ziffer 3 genannten Teilnahmenbedingungen.

Benennt der Anmelder einen Dritten, so kann Moto Gab`s von dem Anmelder die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten verlangen.

Der bestätigte Teilnahmetermin ist verbindlich. Soweit Moto Gab`s auf schriftliche Anfrage des Anmelders bei Vorliegen zwingender Verhinderungsgründe eine Umbuchung auf  einen anderen verfügbaren Termin vornimmt, ist bei Trainings mit einer Trainingsdauer bis einschl. 3 Tage eine Umbuchungsgebühr von 10% des Teilnahmepreises, mindestens 25 Euro, zu entrichten. Bei Trainings mit einer Trainingsdauer ab 4 Tagen ist grundsätzlich keine Umbuchung möglich.

3.

Zur Teilnahme berechtigt sind nur solche Personen,

-       die zu Zeit des Trainings im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind, wobei sich der Teilnehmer    verpflichtet, Einsicht in seine Fahrerlaubnis zu gewähren, und

-       für die der Teilnahmepreis mindestens 10 Tage vor Beginn des Trainings an Moto Gab`s entrichtet wurde

4.

Bei Trainings mit einer Trainingsdauer ab 4 Tagen wird mit Bestätigung der Anmeldung des Teilnehmers eine Anzahlung in Höhe von 10% des Teilnahmepreises fällig.

5.

Die Leistung von Moto Gab`s umfasst die Durchführung des Trainings in Theorie und Praxis, je nach Trainingsart entweder auf von Moto Gab`s  oder von den Teilnehmern gestellten Fahrzeugen sowie kursabhängig die Verpflegung und Unterbringung ( nur bei mehrtägigen Veranstaltungen )der Teilnehmer.

Stellt der Teilnehmer das Fahrzeug für den Kurs selbst, so hat er die alleinige Verantwortung dafür zu tragen, dass sich das Fahrzeug in einwandfreiem technischem Zustand befindet und allen gestzlichen Anforderungen (z. B. StVZO) entspricht.

Moto Gab`s behält sich vor, den technischen Zustand des Fahrzeugs zu überprüfen.

Von den Teilnehmern genutzte eigene Fahrzeuge werden von Moto Gab`s für die Zwecke des Trainings nicht zusätzlich versichert.

6.

Jeder Teilnehmer trägt die Unfallrisiken im vollen Umfang selbst. Es besteht für den Teilnehmer kein entsprechender Versicherungsschutz.

7.

Der Teilnehmer nimmt grundsätzlich auf eigenes Risiko am Training teil. Für einen Schaden des Teilnehmers haftet Moto Gab`s sowie deren gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur soweit der Schaden durch Moto Gab`s, deren gesetzliche Vertreter und oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers.

8.

Nimmt der Teilnehmer mit einem von ihm selbst gestellten Fahrzeug am Training teil, so stellt er Moto Gab`s sowie die unter Ziffer 7 genanntenweiteren Personen von allen Ansprüchen aus der Beschädigung dieses Fahrzeuges frei, die eine berechtigte Person (Eigentümer, Halter etc.) geltend macht, es sei denn, der Schaden wurde von Moto Gab`s oder den unter Ziffer 7 genannten weiteren Personen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.

9.

Moto Gab`s weist ausdrücklich darauf hin, dass der Teilnehmer sich im Rahmen des Trainings äußerst diszipliniert zu verhalten hat. Während der Dauer des gesamten Trainings sind die Beauftragten von Moto Gab`s dem Teilnehmer gegenüber weisungsbefugt. Aus Sicherheitsgründen besteht während des Trainings für alle Teilnehmer, auch bei den Fahrtabschnitten im öffentlichen Straßenverkehr, Überholverbot, Ausnahmen werden durch ausdrückliche Weisung des verantwortlichen Instruktors von Moto Gab`s geregelt. Außerdem gilt während des Trainings absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille).

Bei groben Verstößen gegeg diese Regelungen ist Moto Gab`s berechtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Die im Voraus empfangene Vergütung wird nur insoweit zurück gewährt, als sie die Aufwendungen, die dem Veranstalter durch seine Bemühungen für den Teilnehmer entstanden sind, übersteigt.

10.

Der Anmelder ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten.

Tritt der Anmelder zurück, so werden statt des Teilnahmepreises folgende Stornogebühren berechnet:

bei Trainings mit einer Dauer bis
einschließlich 3 Tage

bis 28 Tage vor Trainingsbeginn                  

10% des Teilnahmepreises,
mindestens 25 Euro

bis 14 Tage vor Trainingsbeginn               

30% des Teilnahmepreises

bis 7 Tage vor Trainingsbeginn 

50% des Teilnahmepreises

ab 6 Tage oder bei unangekündigtem
Nichterscheinen 

100% des Teilnahmepreises

bei Trainings mit einer Dauer ab 4 Tagen
mit Buchung 10% des Teilnahmepreises
bis 90 Tage vor Trainingsbeginn 20% des Teilnahmepreises
bis 60 Tage vor Trainingsbeginn 40% des Teilnahmepreises
bis 30 Tage vor Trainingsbeginn 60% des Teilnahmepreises
bis 7 Tage vor Trainingsbeginn  85 % des Teilnahmepreises
ab 6 Tage oder bei unangekündigtem

Nichterscheinen

100% des Teilnahmepreises

Dem Anmelder bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Moto Gab`s ein Schaden nicht entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger als die berechnete Stornogebühr ist.

Der Rücktritt bedarf zu einer Wirksamkeit der Schriftform.

Die o. g. Fristen beziehen sich auf den Eingang der Rücktrittsmeldung bei Moto Gab`s. Moto Gab`s ist berechtigt, die Stornogebühr gegen bereits Teilnahmepreise aufzurechnen, im Übrigen werden bereits entrichtete Teilnahmepreises an den Anmelder zurückerstattet.

Bei mehrtägigen Trainings empfehlen wir, den Abschluss einer Rücktrittsversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei einem Versicherungsunternehmen.

11.

Moto Gab`s behält sich vor, das Training aus wichtigen Gründen, z. B. bei Trainingsdauer ab 4 Tagen wegen zu geringer Teilnehmerzahl bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu verschieben oder ganz abzusagen, in einem derartigen Fall wird der Teilnahmepreis zurückerstattet. Weitgehende Ansprüche des Anmelders und/ oder Teilnehmers sind ausgeschlossen.

12.

Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Nienburg/ Weser. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Anmelder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Innland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit oder aus dem Teilnahmevertrag ergeben, unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Jeder Teilnehmer muß vor beginn der Veranstaltung eine Haftungsausschlusserklärung unterschrieben haben. Bei Teilnehmer, die nicht Volljährig sind müssen beide Erziehungsberechtigten die Trainingsunterlagen sowie die Haftungsausschlusserklärung unterschrieben haben.

Fotos und Filme, die während der Veranstaltung gemacht werden, dürfen ohne Zustimmung von Moto Gab´s nicht veröffentlicht werden. Der Veranstalter behält sich vor, GPS-Geräte zu untersagen. Eine Routenaufzeichnung ist nur mit Genehmigung erlaubt. Der Teilnehmer erlaubt ausdrücklich die Verwendung von Fotos und Filmen. Die Rechte an allen Bildern und Filmen von der Veranstaltung liegen bei Moto Gab`s.

Stand: März 2014